Informationen für Lehrkräfte

Übergang von Klasse 4 in die Sek I

Hier finden Sie Informationen zum Ablauf, zu Fristen und zu den benötigten Unterlagen beim Übergang von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

Die Seite unterstützt Grundschulen, Klassenleitungen und sonderpädagogische Lehrkräfte bei der Vorbereitung, Dokumentation und Weitergabe der erforderlichen Unterlagen.

Ihre Ansprechpersonen im Schulamt

Markus Ortmann
Inklusionskoordination
Anna Bach
Inklusionskoordination

So gehen Sie vor – Schritt für Schritt

1

Eltern beraten

Beginn des 4. Schuljahres
  • Beratungsgespräch führen
  • Gemeinsames Lernen oder Förderschule besprechen
  • Elternwunsch dokumentieren
2

Unterlagen ausfüllen

September – Oktober
  • Erhebungsbogen
  • Formular §17 AO-SF
  • Förderplan
  • ggf. Schweigepflichtsentbindung
3

Unterlagen versenden

bis 10. Oktober
  • Unterlagen per Mail an das Schulamt senden
  • Originale verbleiben in der Schule
4

Schulplatzplanung

Oktober – Dezember
  • Schulamt, Schulträger und Bezirksregierung planen die Schulplatzverteilung.
5

Bescheid und Anmeldung

Januar – Februar
  • Eltern erhalten den Bescheid.
  • Eltern melden ihr Kind an der benannten Schule an.

Unterlagen & Downloads

Geforderte Unterlagen & Fristen

Übersicht aller einzureichenden Dokumente und Fristen für den Übergang.

Download ↓

Elterninformation
(Flyer)

Wichtige Informationen für Eltern zum Übergangsverfahren.

Download ↓

Erhebungsbogen

Datenerhebung und Informationen zur Schülerin bzw. zum Schüler.

Download ↓

Jährliche Überprüfung
(§17 AO-SF)

Fortbestand, Wechsel des Förderorts oder Bildungsgangs dokumentieren.

Download ↓

Schweigepflicht-
sentbindung

Ermöglicht den Austausch personenbezogener Daten zwischen Schulen.

Download ↓

Besondere Fälle

Änderung des Förderschwerpunkts, Erstantrag oder Aufhebung

  • Der Vorgang läuft über Beteiligung NRW durch die Schule.
  • Das Schulamt benötigt dennoch Unterlagen zur Planung.
  • Frist: 10 Wochen nach Schuljahresbeginn beachten.
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Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Inklusionskoordination des Schulamtes.
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Sie wissen nicht, wer zuständig ist?

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen bei der ersten Orientierung und leiten Ihre Anfrage bei Bedarf an die passende Ansprechperson weiter.

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