Übergang von Klasse 4 in die Sek I
Hier finden Sie Informationen zum Ablauf, zu Fristen und zu den benötigten Unterlagen beim Übergang von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Die Seite unterstützt Grundschulen, Klassenleitungen und sonderpädagogische Lehrkräfte bei der Vorbereitung, Dokumentation und Weitergabe der erforderlichen Unterlagen.
Ihre Ansprechpersonen im Schulamt
So gehen Sie vor – Schritt für Schritt
Eltern beraten
- Beratungsgespräch führen
- Gemeinsames Lernen oder Förderschule besprechen
- Elternwunsch dokumentieren
Unterlagen ausfüllen
- Erhebungsbogen
- Formular §17 AO-SF
- Förderplan
- ggf. Schweigepflichtsentbindung
Unterlagen versenden
- Unterlagen per Mail an das Schulamt senden
- Originale verbleiben in der Schule
Schulplatzplanung
- Schulamt, Schulträger und Bezirksregierung planen die Schulplatzverteilung.
Bescheid und Anmeldung
- Eltern erhalten den Bescheid.
- Eltern melden ihr Kind an der benannten Schule an.
Unterlagen & Downloads
Geforderte Unterlagen & Fristen
Übersicht aller einzureichenden Dokumente und Fristen für den Übergang.
Download ↓Jährliche Überprüfung
(§17 AO-SF)
Fortbestand, Wechsel des Förderorts oder Bildungsgangs dokumentieren.
Download ↓Schweigepflicht-
sentbindung
Ermöglicht den Austausch personenbezogener Daten zwischen Schulen.
Download ↓Besondere Fälle
Änderung des Förderschwerpunkts, Erstantrag oder Aufhebung
- Der Vorgang läuft über Beteiligung NRW durch die Schule.
- Das Schulamt benötigt dennoch Unterlagen zur Planung.
- Frist: 10 Wochen nach Schuljahresbeginn beachten.
Sie wissen nicht, wer zuständig ist?
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen bei der ersten Orientierung und leiten Ihre Anfrage bei Bedarf an die passende Ansprechperson weiter.
