Beratung für Eltern

AO-SF Verfahren

Ist Ihnen von der Schule oder der Kita Ihres Kindes nahegelegt worden, die Eröffnung eines AO-SF Verfahrens zu beantragen? Möchten Sie sich informieren, was das überhaupt bedeutet? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. Hier haben wir Ihnen Informationen bereitgestellt durch die Sie sich informieren können! Für Fragen steht Ihnen vor allem die Schule Ihres Kindes zur Verfügung, aber auch im Schulamt und der Expertisestelle finden Sie bei Bedarf Ansprechpersonen Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute!

i
Wichtig zu wissen Die Bezirksregierung Münster pilotiert aktuell das neue AO-SF-Verfahren. Im Zuge dessen wurden Abläufe, Zuständigkeiten und einzelne Verfahrensschritte angepasst. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

1. Muss mein Kind auf eine Förderschule?

Nein. In der Regel ist der Förderort die allgemeine Schule. Eltern können aber auch eine Förderschule wünschen.

2. Wer beantragt das AO-SF-Verfahren?

Eltern und Schule stellen den Antrag in der Regel gemeinsam. In Ausnahmefällen kann auch die Schule den Antrag stellen.

3. Was passiert, wenn ich nicht einverstanden bin?

Im Pilotverfahren können Eltern gegen die beabsichtigte Entscheidung innerhalb von 5 Werktagen widersprechen.

4. Kann ein Förderbedarf wieder aufgehoben werden?

Ja. Einmal im Jahr prüft die Klassenkonferenz,ob der Förderbedarf weiter besteht.

5. Können sich Förderschwerpunkte ändern?

Ja. Einmal im Jahr kann in der Klassenkonferenz geprüft werden, ob Schwerpunkte hinzukommen oder wegfallen.

Geprüft wird

Im Verfahren wird geschaut, welche Unterstützung Ihr Kind braucht.

Unterstützungsbedarf
Förderschwerpunkt
Förderort

Welche Förderschwerpunkte gibt es?

Zielgleiche Förderung

Die Förderung orientiert sich an den Bildungszielen der allgemeinen Schule.

  • Sprache (SQ)
  • Sehen (SE)
  • Hören und Kommunikation (HK)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (KME)
  • Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)

Zieldifferente Förderung

Hier gelten angepasste Bildungsziele in einem eigenen Bildungsgang.

  • Lernen (LE)
  • Geistige Entwicklung (GG)

So läuft das Verfahren ab

1

Gespräch mit der Schule

Sie und die Schule sprechen über die Situation und Möglichkeiten.

2

Antrag vorbereiten

Eltern und Schule bereiten den Antrag gemeinsam vor. Die Schule verschickt den Antrag digital.

3

Fachliche Prüfung

Die Expertisestelle prüft den Antrag sorgfältig.

4

Beabsichtigte Entscheidung

Sie erhalten Informationen und können bei Bedarf widersprechen.

5

Bescheid und Förderung

Sie erhalten den Bescheid und und den bekommen den Förderort mitgeteilt.

Kontakt und Unterstützung

Schule Ihres Kindes

Erste Ansprechstelle für Gespräche, Beratung und Vorbereitung des Verfahrens.

Schulen im Kreis Recklinghausen ansehen

Inklusionsteam

Unterstützt bei Fragen im Kreis Recklinghausen und hilft bei der Orientierung.

Über uns / Ansprechpersonen

Expertisestelle

Zuständig für die fachliche Prüfung im Verfahren. Für den Kreis Recklinghausen ist Frau Diethild Langanke benannt.

?

Sie haben Fragen?

Sprechen Sie zuerst mit der Klassenleitung oder der Schule Ihres Kindes. Wenn Sie weitere Orientierung benötigen, können Sie sich auch an das Inklusionsteam wenden.