AO-SF-Verfahren
Ist Ihnen von der Schule oder der Kita Ihres Kindes nahegelegt worden, ein AO-SF-Verfahren zu beantragen? Möchten Sie sich informieren, was das Verfahren bedeutet?
Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.
Hier finden Sie verständliche Informationen zum Ablauf, zu wichtigen Begriffen und zu möglichen nächsten Schritten.
Für Fragen steht Ihnen vor allem die Schule Ihres Kindes zur Verfügung. Auch im Schulamt und bei der Expertisestelle finden Sie bei Bedarf Ansprechpersonen.
So läuft das Verfahren ab
Gespräch mit der Schule
Sie und die Schule sprechen über die Situation und Möglichkeiten.
Antrag vorbereiten
Eltern und Schule bereiten den Antrag gemeinsam vor. Die Schule verschickt den Antrag digital.
Fachliche Prüfung
Die Expertisestelle prüft den Antrag sorgfältig.
Beabsichtigte Entscheidung
Sie erhalten Informationen und können bei Bedarf widersprechen.
Bescheid und Förderung
Sie erhalten den Bescheid und bekommen den Förderort mitgeteilt.
Geprüft wird
Im Verfahren wird geschaut, welche Unterstützung Ihr Kind braucht.
Welche Förderschwerpunkte gibt es?
Zielgleiche Förderung
Die Förderung orientiert sich an den Bildungszielen der allgemeinen Schule.
- ✓ Sprache (SQ)
- ✓ Sehen (SE)
- ✓ Hören und Kommunikation (HK)
- ✓ Körperliche und motorische Entwicklung (KME)
- ✓ Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
Zieldifferente Förderung
Hier gelten angepasste Bildungsziele in einem eigenen Bildungsgang.
- ✓ Lernen (LE)
- ✓ Geistige Entwicklung (GG)
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
1. Muss mein Kind auf eine Förderschule?
Nein. In der Regel ist der Förderort die allgemeine Schule. Eltern können aber auch eine Förderschule wünschen.
2. Wer beantragt das AO-SF-Verfahren?
Eltern und Schule stellen den Antrag in der Regel gemeinsam. In Ausnahmefällen kann auch die Schule den Antrag stellen.
3. Was passiert, wenn ich nicht einverstanden bin?
Im Pilotverfahren können Eltern gegen die beabsichtigte Entscheidung innerhalb von 5 Werktagen widersprechen.
4. Kann ein Förderbedarf wieder aufgehoben werden?
Ja. Einmal im Jahr prüft die Klassenkonferenz, ob der Förderbedarf weiter besteht.
5. Können sich Förderschwerpunkte ändern?
Ja. Einmal im Jahr kann in der Klassenkonferenz geprüft werden, ob Schwerpunkte hinzukommen oder wegfallen.
Kontakt und Unterstützung
Schule Ihres Kindes
Erste Ansprechstelle für Gespräche, Beratung und Vorbereitung des Verfahrens.
Schulen im Kreis Recklinghausen ansehenInklusionsteam
Unterstützt bei Fragen im Kreis Recklinghausen und hilft bei der Orientierung.
Über uns / AnsprechpersonenExpertisestelle
Zuständig für die fachliche Prüfung im Verfahren. Für den Kreis Recklinghausen ist Frau Diethild Langanke benannt.
Sie wissen nicht, wer zuständig ist?
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen bei der ersten Orientierung und leiten Ihre Anfrage bei Bedarf an die passende Ansprechperson weiter.
