Beratung für Eltern

Förderortwechsel

Wenn Ihr Kind von der Förderschule in das Gemeinsame Lernen oder umgekehrt wechseln soll, muss die bisherige Schule einen Antrag auf Förderortwechsel beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen stellen.

Der Wechsel erfolgt in der Regel zum neuen Schuljahr.

Inklusionskoordination

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zum Förderortwechsel haben.

Markus Ortmann
Inklusionskoordination
Anna Bach
Inklusionskoordination

So läuft der Förderortwechsel ab

Die wichtigsten Schritte einfach erklärt.

1. Wunsch besprechen

Sprechen Sie mit der bisherigen Schule, wenn ein Wechsel des Förderorts gewünscht ist.

2. Antrag durch Schule

Die bisherige Schule stellt den Antrag auf Förderortwechsel beim Schulamt.

3. Prüfung

Die Schulaufsicht prüft, ob ein Wechsel möglich und passend ist.

4. Neuer Förderort

Sie erhalten eine Rückmeldung. Wann der Wechsel stattfinden kann, wird im Verfahren geprüft.

Wichtige Hinweise

Zeitpunkt

Der Zeitpunkt des Wechsels wird im Verfahren geprüft. Häufig erfolgt ein Wechsel zum neuen Schuljahr.

Wechsel ins Gemeinsame Lernen

Für den Wechsel ins Gemeinsame Lernen gelten ähnliche Fragen wie beim Übergang in Klasse 5: Welche Schule passt und wo ist ein Platz möglich?

Antrag durch die Schule

Der Antrag wird durch die bisherige Schule gestellt. Eltern sollten den Wunsch deshalb frühzeitig mit der Schule besprechen.

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Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen bei der ersten Orientierung und leiten Ihre Anfrage bei Bedarf an die passende Ansprechperson weiter.

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