AO-SF-Verfahren und Pilotisierung
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs sowie zur Pilotisierung in der Bezirksregierung Münster.
Die Seite unterstützt Schulen bei Beratung, Antragstellung, Dokumentation und Zusammenarbeit mit Eltern, Schulaufsicht und weiteren Beteiligten.
Kontakt zum Inklusionsteam
inklusionsteam@kreis-re.de
Was bedeutet AO-SF?
Das AO-SF-Verfahren (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) regelt in Nordrhein-Westfalen die Feststellung, ob ein Kind oder ein Jugendlicher sonderpädagogische Unterstützung benötigt.
Welche Förderschwerpunkte gibt es?
Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung wird festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldifferent erfolgt.
Die Förderung orientiert sich an den Bildungszielen der allgemeinen Schule.
Im Bildungsgang Lernen und im Bildungsgang Geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler zieldifferent unterrichtet.
Wer ist zuständig?
Je nach Anliegen läuft der Antrag entweder über die Expertisestelle oder über das Schulamt. Die Übersicht hilft bei der schnellen Zuordnung.
Expertisestelle
Zuständig für AO-SF-Anliegen, bei denen eine fachliche Prüfung durch die Expertisestelle erforderlich ist.
Schulamt
Zuständig für Anliegen, bei denen ein bestehender sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf verwaltet oder angepasst wird.
Kontakt Schulamt / Inklusionsteam
Bei Unsicherheiten zur Zuständigkeit können Sie sich zunächst an das Inklusionsteam wenden.
Expertisestelle
Zuständig für AO-SF-Anliegen, bei denen eine fachliche Prüfung durch die Expertisestelle erforderlich ist.
- Erstanträge auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
- Aufhebungen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
- Erweiterung von Förderschwerpunkten
Schulamt / Bezirksregierung
Zuständig für Anliegen, bei denen ein bestehender sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf verwaltet oder angepasst wird.
- Förderortwechsel
- Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5
- Aufhebung eines einzelnen Förderschwerpunkts, wenn mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt bestehen bleibt
- Änderung der Vorrangigkeit der Förderschwerpunkte
Der Antrag auf Förderortwechsel wird über die Schule gestellt.
Alle Anträge in diesem Bereich werden über das Formular „Jährliche Überprüfung“ gestellt.
Anträge über das Formular „Jährliche Überprüfung“
Grund-, Haupt- und Förderschulen Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und GymnasienAnsprechpersonen
Pilotisierung des AO-SF-Verfahrens
Der Kreis Recklinghausen bzw. die zuständige Bezirksregierung Münster ist Teil der Neupilotierung des AO-SF. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, früher zu unterstützen und Bürokratie zu reduzieren.
Was ist die Pilotisierung?
Das Land Nordrhein-Westfalen erprobt in ausgewählten Regionen eine Neuausrichtung des AO-SF-Verfahrens. Der Kreis Recklinghausen bzw. die zuständige Bezirksregierung Münster ist Teil dieser Neupilotierung.
Das formale Verfahren wird erst eingeleitet, wenn alle schulischen Fördermaßnahmen ausgeschöpft wurden.
Präventive Förderung stärken
Präventive Förderung hat Vorrang vor Einleitung eines AO-SF.
Beratung ausbauen
Eltern werden durch Lehrkräfte und ggf. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen intensiver beraten.
Verfahren vereinfachen
Abläufe sollen transparenter, schneller und weniger bürokratisch werden.
Multiprofessionell arbeiten
Die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team wird stärker einbezogen.
Bedeutung für Lehrkräfte und Eltern
- Der Fokus liegt auf präventiver Förderung und intensiver Beratung.
- Eltern werden transparent informiert und behalten ihr Mitspracherecht.
Ablauf in der Pilotierung
Präventive Förderung prüfen
Schulische Fördermaßnahmen sind ausgeschöpft oder reichen nicht aus.
Eltern und/oder Schule wünschen ein Verfahren
Der Wunsch nach Eröffnung eines AO-SF-Verfahrens wird mit der Schule besprochen.
Schule bereitet den Antrag vor
Die Schule füllt die Klärungsbereiche 1–4 aus und übermittelt den Antrag digital.
Expertisestelle prüft
Die Expertisestelle prüft die Unterlagen und fordert ggf. weitere Unterlagen an oder leitet eine vertiefte Begutachtung ein.
Beabsichtigte Entscheidung
Die Eltern werden informiert und können innerhalb von 5 Werktagen widersprechen.
Bescheid und Kurzgutachten
Kurzgutachten und Bescheid werden an Schule und Erziehungsberechtigte verschickt.
Die ausführlichen Unterlagen und aktuellen Arbeitshilfen finden Sie auf der Taskcard der Generale Inklusion.
Formulare und Links
Alle aktuellen Formulare, Arbeitshilfen, Online-Anträge und Informationen zum AO-SF-Verfahren finden Sie zentral auf der Taskcard der Generale Inklusion.
aktuelle Formulare
aktuelle Online-Anträge
Arbeitshilfen und Hinweise
zentrale Informationsplattform
Unsicher, wer zuständig ist?
Schreiben Sie uns gerne eine kurze Nachricht. Das Inklusionsteam unterstützt bei der Einordnung des Anliegens.
