Informationen für Lehrkräfte

AO-SF-Verfahren und Pilotisierung

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs sowie zur Pilotisierung in der Bezirksregierung Münster.

Die Seite unterstützt Schulen bei Beratung, Antragstellung, Dokumentation und Zusammenarbeit mit Eltern, Schulaufsicht und weiteren Beteiligten.

Kontakt zum Inklusionsteam

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
inklusionsteam@kreis-re.de

Was bedeutet AO-SF?

Das AO-SF-Verfahren (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) regelt in Nordrhein-Westfalen die Feststellung, ob ein Kind oder ein Jugendlicher sonderpädagogische Unterstützung benötigt.

Sie legt fest, wie ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wird.
Sie bestimmt die Förderschwerpunkte sowie Formen und Orte der Förderung.
Sie gilt für alle Schulen in NRW und ist für die Beteiligten verbindlich.

Welche Förderschwerpunkte gibt es?

Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung wird festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldifferent erfolgt.

Zielgleiche Förderung

Die Förderung orientiert sich an den Bildungszielen der allgemeinen Schule.

Sprache (SQ)
Sehen (SE)
Körperliche und motorische Entwicklung (KME)
Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
Hören und Kommunikation (HK)
Zieldifferente Förderung

Im Bildungsgang Lernen und im Bildungsgang Geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler zieldifferent unterrichtet.

Lernen (LE)
Geistige Entwicklung (GG)

Wer ist zuständig?

Je nach Anliegen läuft der Antrag entweder über die Expertisestelle oder über das Schulamt. Die Übersicht hilft bei der schnellen Zuordnung.

Expertisestelle

Zuständig für AO-SF-Anliegen, bei denen eine fachliche Prüfung durch die Expertisestelle erforderlich ist.

Erstanträge auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
Aufhebungen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
Erweiterung von Förderschwerpunkten

Schulamt

Zuständig für Anliegen, bei denen ein bestehender sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf verwaltet oder angepasst wird.

Förderortwechsel
Aufhebung eines einzelnen Förderschwerpunkts, wenn mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt bestehen bleibt und kein Bildungsgangwechsel vorliegt
Änderung der Vorrangigkeit der Förderschwerpunkte

Expertisestelle

Zuständig für AO-SF-Anliegen, bei denen eine fachliche Prüfung durch die Expertisestelle erforderlich ist.

  • Erstanträge auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
  • Aufhebungen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
  • Erweiterung von Förderschwerpunkten

Kontakt Expertisestelle

Diethild Langanke

Schulamt / Bezirksregierung

Zuständig für Anliegen, bei denen ein bestehender sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf verwaltet oder angepasst wird.

  • Förderortwechsel
  • Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5
  • Aufhebung eines einzelnen Förderschwerpunkts, wenn mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt bestehen bleibt
  • Änderung der Vorrangigkeit der Förderschwerpunkte

Der Antrag auf Förderortwechsel wird über die Schule gestellt.

Alle Anträge in diesem Bereich werden über das Formular „Jährliche Überprüfung“ gestellt.

Ansprechpersonen

Schulamt für Grund-, Haupt- und Förderschulen Über uns – Schulaufsichten
Schulaufsichten der Bezirksregierung Für Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien

Pilotisierung des AO-SF-Verfahrens

Der Kreis Recklinghausen bzw. die zuständige Bezirksregierung Münster ist Teil der Neupilotierung des AO-SF. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, früher zu unterstützen und Bürokratie zu reduzieren.

Was ist die Pilotisierung?

Das Land Nordrhein-Westfalen erprobt in ausgewählten Regionen eine Neuausrichtung des AO-SF-Verfahrens. Der Kreis Recklinghausen bzw. die zuständige Bezirksregierung Münster ist Teil dieser Neupilotierung.

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Das formale Verfahren wird erst eingeleitet, wenn alle schulischen Fördermaßnahmen ausgeschöpft wurden.

Präventive Förderung stärken

Präventive Förderung hat Vorrang vor Einleitung eines AO-SF.

Beratung ausbauen

Eltern werden durch Lehrkräfte und ggf. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen intensiver beraten.

Verfahren vereinfachen

Abläufe sollen transparenter, schneller und weniger bürokratisch werden.

Multiprofessionell arbeiten

Die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team wird stärker einbezogen.

Bedeutung für Lehrkräfte und Eltern

  • Der Fokus liegt auf präventiver Förderung und intensiver Beratung.
  • Eltern werden transparent informiert und behalten ihr Mitspracherecht.

Ablauf in der Pilotierung

1

Präventive Förderung prüfen

Schulische Fördermaßnahmen sind ausgeschöpft oder reichen nicht aus.

2

Eltern und/oder Schule wünschen ein Verfahren

Der Wunsch nach Eröffnung eines AO-SF-Verfahrens wird mit der Schule besprochen.

3

Schule bereitet den Antrag vor

Die Schule füllt die Klärungsbereiche 1–4 aus und übermittelt den Antrag digital.

4

Expertisestelle prüft

Die Expertisestelle prüft die Unterlagen und fordert ggf. weitere Unterlagen an oder leitet eine vertiefte Begutachtung ein.

5

Beabsichtigte Entscheidung

Die Eltern werden informiert und können innerhalb von 5 Werktagen widersprechen.

6

Bescheid und Kurzgutachten

Kurzgutachten und Bescheid werden an Schule und Erziehungsberechtigte verschickt.

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Die ausführlichen Unterlagen und aktuellen Arbeitshilfen finden Sie auf der Taskcard der Generale Inklusion.

Formulare und Links

Alle aktuellen Formulare, Arbeitshilfen, Online-Anträge und Informationen zum AO-SF-Verfahren finden Sie zentral auf der Taskcard der Generale Inklusion.

aktuelle Formulare

aktuelle Online-Anträge

Arbeitshilfen und Hinweise

zentrale Informationsplattform

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Unsicher, wer zuständig ist?

Schreiben Sie uns gerne eine kurze Nachricht. Das Inklusionsteam unterstützt bei der Einordnung des Anliegens.