Förderortwechsel
Wenn Ihr Kind von der Förderschule in das Gemeinsame Lernen oder umgekehrt wechseln soll, muss die bisherige Schule einen Antrag auf Förderortwechsel beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen stellen.
Der Wechsel erfolgt in der Regel zum neuen Schuljahr.
Inklusionskoordination
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zum Förderortwechsel haben.
So läuft der Förderortwechsel ab
Die wichtigsten Schritte einfach erklärt.
1. Wunsch besprechen
Sprechen Sie mit der bisherigen Schule, wenn ein Wechsel des Förderorts gewünscht ist.
2. Antrag durch Schule
Die bisherige Schule stellt den Antrag auf Förderortwechsel beim Schulamt.
3. Prüfung
Die Schulaufsicht prüft, ob ein Wechsel möglich und passend ist.
4. Neuer Förderort
Sie erhalten eine Rückmeldung. Wann der Wechsel stattfinden kann, wird im Verfahren geprüft.
Wichtige Hinweise
Zeitpunkt
Der Zeitpunkt des Wechsels wird im Verfahren geprüft. Häufig erfolgt ein Wechsel zum neuen Schuljahr.
Wechsel ins Gemeinsame Lernen
Für den Wechsel ins Gemeinsame Lernen gelten ähnliche Fragen wie beim Übergang in Klasse 5: Welche Schule passt und wo ist ein Platz möglich?
Antrag durch die Schule
Der Antrag wird durch die bisherige Schule gestellt. Eltern sollten den Wunsch deshalb frühzeitig mit der Schule besprechen.
Sie wissen nicht, wer zuständig ist?
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen bei der ersten Orientierung und leiten Ihre Anfrage bei Bedarf an die passende Ansprechperson weiter.
