Umzug mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat und Sie neu in den Kreis Recklinghausen ziehen oder innerhalb des Kreises umziehen, unterstützt Sie die Inklusionskoordination bei den nächsten Schritten. Die Inklusionskoordination berät Sie zu möglichen Beschulungsorten, nimmt Ihre Wünsche auf und stimmt das weitere Vorgehen mit der zuständigen Schulaufsicht ab. Anschließend erhalten Sie einen Schulvorschlag bzw. einen entsprechenden Bescheid. Wenn Sie eine Beschulung an einer Förderschule wünschen, informiert Sie die Inklusionskoordination ebenfalls über die Angebote im Kreis Recklinghausen und das weitere Anmeldeverfahren.
Inklusionskoordination
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zum Thema Umzug haben.
Rechtzeitig planen
Melden Sie sich frühzeitig bei der Inklusionskoordination. So kann gemeinsam ein passender Schulplatz gesucht werden.
Förderung bleibt bestehen
Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf bleibt auch nach dem Umzug bestehen und wird weiterhin berücksichtigt.
So gehen Sie vor
Wenn Sie umziehen, gehen Sie bitte in folgenden Schritten vor:
1. Kontakt aufnehmen
Melden Sie sich bei der Inklusionskoordination. Wir nehmen Ihr Anliegen auf und beraten Sie.
2. Schulvorschlag erhalten
In Abstimmung mit der Schulaufsicht erstellen wir einen Schulvorschlag für eine passende Schule in Ihrer neuen Wohnsituation.
3. Kind anmelden
Sie melden Ihr Kind an der vorgeschlagenen Schule an. Die Schule unterstützt Sie dabei.
Wichtige Hinweise
Zielgleiche Förderung
Bei zielgleicher Förderung (EsE, HK, SE, KmE) können Sie eine Schulform wünschen, die zum Bildungsgang Ihres Kindes passt. Einen Anspruch auf eine bestimmte Schule haben Sie nicht.
Mehr erfahrenZieldifferente Förderung
Für die Förderschwerpunkte LE und GG besteht kein Anspruch auf eine Schulform oder bestimmte Schule. Sie erhalten einen Platz an einer Schule, die Gemeinsames Lernen anbietet.
Mehr erfahrenFörderortwechsel
Soll der Förderort wechseln, stellt die bisherige Schule einen Antrag bei der Schulaufsicht. Das gilt für den Wechsel von der Förderschule ins Gemeinsame Lernen und umgekehrt.
Mehr erfahrenSchulen im Kreis Recklinghausen
Hier finden Sie eine Übersicht aller Schulen im Kreis.
Übersicht öffnenSie wissen nicht, wer zuständig ist?
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen bei der ersten Orientierung und leiten Ihre Anfrage bei Bedarf an die passende Ansprechperson weiter.
