Übergang mit Förderbedarf zwischen den Schulformen
Unser Ziel ist ein reibungsloser Übergang
Wir helfen bei der Gestaltung von Bildungswegen. .
Bei Fragen oder Beratungsbedarf sprechen Sie uns gerne an.
Übergang mit Förderbedarf
Grundschule - weiterführende Schule
Wenn Ihr Kind in der Grundschule sonderpädagogisch gefördert wurde, wurde zuvor in einem AO-SF-Verfahren festgestellt. Besteht der Unterstützungsbedarf auch beim Übergang in Klasse 5 fort, gelten besondere Regelungen für die Wahl und Zuweisung der weiterführenden Schule. Zu Beginn des 4. Schuljahres beraten die Lehrkräfte Ihres Kindes gemeinsam mit Ihnen, welcher Bildungsweg für Ihr Kind geeignet ist.
- Folgende Wahlmöglichkeiten bestehen
- Gemeinsames Lernen an der allgemeinen Schule
- Besuch einer Förderschule
Übergang mit Förderbedarf
Weiterführende Schule - Berufskolleg
Wenn Ihr Kind in der Grundschule sonderpädagogisch gefördert wurde, wurde zuvor in einem sogenannten AO-SF-Verfahren festgestellt, in welchem Bereich es Unterstützung benötigt. Besteht dieser Unterstützungsbedarf auch beim Übergang in die Klasse 5, gelten besondere Regelungen für den Wechsel in die Sekundarstufe I.
- Folgende Wahlmöglichkeiten bestehen
- Gemeinsames Lernen an der allgemeinen Schule
- Besuch einer Förderschule
Übergang in Klasse 5 mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Grundschule - weiterführende Schule
Ihre Wahlmöglichkeiten nach Klasse 4
Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel an allgemeinen Schulen statt. Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf lernen dort gemeinsam.
Eltern können sich aber auch für den Besuch einer Förderschule entscheiden. Zu Beginn des 4. Schuljahres wird deshalb gemeinsam mit Ihnen beraten, welchen Bildungsweg Ihr Kind nach der Grundschule gehen soll.
Gemeinsames Lernen
an einer allgemeinen weiterführenden Schule
Beim Gemeinsamen Lernen besucht Ihr Kind eine allgemeine weiterführende Schule und erhält dort zusätzlich sonderpädagogische Unterstützung.
Das Schulamt für den Kreis Recklinghausen schlägt Ihnen eine geeignete Schule möglichst in Wohnortnähe vor.
Diese Schule ist verpflichtet, Ihr Kind aufzunehmen.
Je nach festgestelltem Unterstützungsbedarf unterscheidet man zwischen zielgleicher und zieldifferenter Förderung.
Besuch einer Förderschule
Wenn Sie sich für eine Förderschule entscheiden, schlägt das Schulamt eine Förderschule mit dem passenden Förderschwerpunkt vor.
Die Förderschule ist auf die jeweiligen Förderschwerpunkte spezialisiert.
Zielgleiche Förderung
Förderschwerpunkte: Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung
- Ihr Kind lernt nach den Lehrplänen der gewählten Schulform
- Sie können eine Schulform wählen (z. B. Gesamt-, Real- Hauptschule oder Gymnasium)
- Eine bestimmte Schule können Sie nicht frei auswählen
- Das Schulamt schlägt eine passende Schule mit Gemeinsamen Lernen vor.
- Die Anmeldung erfolgt zu den regulären Terminen im Februar.
Zieldifferente Förderung
Förderschwerpunkte: Lernen und Geistige Entwicklung
- Ihr Kind wird nach einem individuell angepassten Bildungsplan unterrichtet.
- Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Schulform.
- Das Schulamt schlägt eine geeignete Schule mit Gemeinsamen Lernen möglichst in Wohnortnähe vor.
- Diese Schule ist verpflichtet, Ihr Kind aufzunehmen.
Zeitlicher Ablauf
Von der Beratung bis zur Anmeldung
Bis zu den Herbstferien in Klasse 4
Beratung in der Grundschule
Sie werden durch die Klassenleitung und/oder die sonderpädagogische Lehrkraft beraten.
Dabei wird besprochen, welchen Bildungsweg das Kind nach Klasse 4 gehen soll.
Ihr Wunsch wird in einem Protokoll- bzw. Erhebungsbogen festgehalten.
November / Dezember
Prüfung und Schulvorschlag durch das Schulamt
Das Schulamt prüft die eingegangenen Elternwünsche und ermittelt eine geeignete Schule.
Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
- Ihr Wunsch als Eltern,
- den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes,
- die Frage, ob Ihr Kind zielgleich oder zieldifferent gefördert wird,
- bei zielgleicher Förderung: die Schulformempfehlung der Grundschule,
- eine möglichst gute Erreichbarkeit der Schule,
- freie Plätze an Schulen des Gemeinsamen Lernens,
- Geschwisterkinder an einer passenden Schule.
Januar/Februar
Bescheid bzw. Vorschlag einer Schule
Sie erhalten per Post Bescheid mit einer geeigneten Schule.
An dieser Schule ist ein Platz für Ihr Kind vorgesehen. Die Schule ist verpflichtet, Ihr Kind aufzunehmen.
Februar
Anmeldung an der weiterführenden Schule
Die Anmeldung erfolgt im regulären Anmeldezeitraum der weiterführenden Schulen.
Sie melden ihr Kind an der vorgeschlagenen Schule an und legen dort den Bescheid des Schulamtes vor.
Wunsch einer anderen Schule
Die vom Schulamt vorgeschlagene Schule bietet Ihrem Kind einen gesicherten Schulplatz.
Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schule anmelden. In diesem Fall entscheidet jedoch die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme. Eine Garantie auf Aufnahme besteht dort nicht.
Übergang mit Förderbedarf
Weiterführende Schule - Berufskolleg
Ihre Wahlmöglichkeiten
Zu Beginn des 4. Schuljahres (nach den Sommerferien) entscheiden Sie als Eltern, welchen weiteren Bildungsweg Ihr Kind gehen soll:
Wir beraten Sie hierzu selbstverständlich ausführlich.
