Beratung für Eltern

Förderortwechsel

Wenn Ihr Kind von der Förderschule in das Gemeinsame Lernen oder umgekehrt wechseln soll, muss die bisherige Schule einen Antrag auf Förderortwechsel im Schulamt für den Kreis Recklinghausen stellen. Der Wechsel erfolgt in der Regel zum neuen Schuljahr, in Ausnahmefällen zum Halbjahr. 

Inklusionskoordination
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Markus Ortmann
Inklusionskoordination / Inklusionsteam
☎
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Anna Bach
Inklusionskoordination / Inklusionsteam
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So läuft der Wechsel ab

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1. Antrag durch Schule.

Die bisherige Schule stellt einen Antrag auf Förderortwechsel beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen. 

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2. Prüfung

Das Schulamt prüft den Antrag und macht in Abstimmung mit der Schulaufsicht einen Vorschlag für eine Platz im Gemeinsamen Lernen oder einer Förderschule. 

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3. Neue Beschulung

Zum neuen Schuljahr (Halbjahr) kann Ihr Kind am neuen Förderort beschult werden.    ddddddddddddd

Wichtige Hinweise

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Zeitpunkt
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Orte Gemeinsames Lernen

Für die Förderschwerpunkte LE und GG besteht kein Anspruch auf eine Schulform oder bestimmte Schule. Sie erhalten einen Platz an einer Schule, die Gemeinsames Lernen anbietet. 

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Förderschulen

Soll der Förderort wechseln, stellt die bisherige Schule einen Antrag bei der Schulaufsicht. Das gilt für den Wechsel von der Förderschule ins Gemeinsame Lernen und umgekehrt.

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