Wenn Sie mit Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Kreis Recklinghausen ziehen oder innerhalb des Kreises umziehen, wenden Sie ich bitte an die Inklusionskoordination. Wir unterstützen bei der ersten Orientierung und machen in Abstimmung mit der Schulaufsicht einen Schulvorschlag.
Rufen Sie die Inklusionskoordination an und schildern Sie kurz Ihre Situation.
2. Schulvorschlag erhalten
In Abstimmung mit der Schulaufsicht erhalten Sie vom Schulamt einen Schulvorschlag.
3. Kind anmelden.
An der vorgeschlagenen Schule können Sie Ihr Kind anmelden. ddddddddddddd
Wichtige Hinweise
Zielgleiche Förderung
Bei zielgleicher Förderung (EsE, HK, SE, KmK) können Sie eine Schulform wünschen, die zum Bildungsgang Ihres Kindes passt. Einen Anspruch auf eine bestimmte Schule haben Sie nicht.
Zieldifferente Förderung
Für die Förderschwerpunkte LE und GG besteht kein Anspruch auf eine Schulform oder bestimmte Schule. Sie erhalten einen Platz an einer Schule, die Gemeinsames Lernen anbietet.
Förderortwechsel
Soll der Förderort wechseln, stellt die bisherige Schule einen Antrag bei der Schulaufsicht. Das gilt für den Wechsel von der Förderschule ins Gemeinsame Lernen und umgekehrt.
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Sie wissen nicht, wer zuständig ist?
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen bei der ersten Orientierung
und leiten Ihre Anfrage bei Bedarf an die passende Ansprechperson weiter.