Wenn Ihr Kind von der Förderschule in das Gemeinsame Lernen oder umgekehrt wechseln soll, muss die bisherige Schule einen Antrag auf Förderortwechsel im Schulamt für den Kreis Recklinghausen stellen. Der Wechsel erfolgt in der Regel zum neuen Schuljahr, in Ausnahmefällen zum Halbjahr.
Inklusionskoordination
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Die bisherige Schule stellt einen Antrag auf Förderortwechsel beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen.
2. Prüfung
Das Schulamt prüft den Antrag und macht in Abstimmung mit der Schulaufsicht einen Vorschlag für eine Platz im Gemeinsamen Lernen oder einer Förderschule.
3. Neue Beschulung
Zum neuen Schuljahr (Halbjahr) kann Ihr Kind am neuen Förderort beschult werden. ddddddddddddd
Wichtige Hinweise
Zeitpunkt
Orte Gemeinsames Lernen
Für die Förderschwerpunkte LE und GG besteht kein Anspruch auf eine Schulform oder bestimmte Schule. Sie erhalten einen Platz an einer Schule, die Gemeinsames Lernen anbietet.
Förderschulen
Soll der Förderort wechseln, stellt die bisherige Schule einen Antrag bei der Schulaufsicht. Das gilt für den Wechsel von der Förderschule ins Gemeinsame Lernen und umgekehrt.
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